DIN-VDE- sowie die Unfallverhütungsvorschriften fordern bindend die DIN-VDE-Messungen der Anlagen und Komponenten erstmalig bei der Inbetriebnahme, aber auch zyklisch im Bestand. Das Höchstintervall beträgt dabei vier Jahre.
Unterbleiben diese Messungen und es kommt zu Unfällen (sei es innerhalb der Anlage oder auch z. B. im Bahnbetrieb) so entstehen Haftungsansprüche gegen den Betreiber.
Wir helfen Ihnen diese Unfälle zu vermeiden und sich gegen derartige Ansprüche abzusichern.